Eine Stellungnahme von Teilnehmenden der 2. Tantramassage-Konferenz in Leipzig zum offenen Brief des Tantramassage-Verband e.V. an den Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) zur aktuellen Debatte um die Vergnügungssteuer für Tantramassagen.
Nachdem die Richter zunächst die Einschätzung aus der ersten Instanz bestätigten, wonach die Ausübung der Tantramassage keine Prostitution ist und die Tantramassage-Institute keine Bordelle sind, viel das Urteil über die Klage einer Tantramasseurin gegen die Vergnügungssteuer in Stuttgart anders aus, wie in der Presse breit berichtet wurde (siehe Zusammenstellung des Tantramassage-Verbandes). Der Tantramassage-Verband e.V. hat im August mit einem offenen Brief an den Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn reagiert. Diesen offenen Brief haben wir auch auf der 2. Tantramassage-Konferenz diskutiert und hierzu aus dem Kreise der Konferenzteilnehmenden eine unterstützende Stellungnahme formuliert.
Der offene Brief des Tantramassage-Verband e.V.
Die Stellungnahme aus dem Kreis der Tantramassage-Konferenz: